Familienrecht

Familiensachen betreffen meist sensible und ganz persönliche Lebensbereiche. Mein Ziel ist es, zusammen mit Ihnen in dieser nicht einfachen und emotionalen Situation schnelle und beste Lösungen zu finden. Vorzugsweise werden familiäre Streitigkeiten außergerichtlich durch einvernehmliche, rationale und nachhaltige Regelungen beendet. Dies erspart nicht nur lange und teure gerichtliche Auseinandersetzungen, sondern ermöglicht den Parteien vor allem einen würdevollen und respektvollen Umgang miteinander. Insbesondere wenn Kinder betroffen sind, ist eine gütliche Einigung der beste Weg, die Kinder so wenig wie möglich zu belasten. 

 

Sollte eine einvernehmliche Lösung nicht möglich sein oder ist ein sofortiges gerichtliches Einschreiten erforderlich, berate ich Sie über die notwendigen Schritte und vertrete Sie vor Gericht.

 

Leistungsbereiche im Familienrecht:

- Kindesunterhalt, Sorgerecht, Umgangsregelungen

- Trennung, Trennungsunterhalt

- Scheidung, Ehegattenunterhalt, Vermögensauseinandersetzungen, Zugewinnausgleich

- Gewaltschutz

- Eheverträge etc.